Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.       Allgemeines

1.1.   Gegenstand der AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von MYGRID gelten, unabhängig von der Rechtsnatur des entsprechenden Vertrags, für alle vereinbarten Lieferungen und Dienstleistungen, sofern nichts anderes ursprünglich oder nachträglich schriftlich vereinbart ist. Geschäftsbedingungen des Käufers, Bestellers oder Auftraggebers (nachfolgend PARTNER) werden nicht akzeptiert. 
MYGRID behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Es sind bei Vertragsschluss die AGB in der jeweils gültigen Fassung anwendbar

2.        Bestellungsprozess

2.1.   Bestellungen
Alle Bestellungen sind über den MYGRID Shop oder per Email einzureichen. Sie müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten:
(a) klar spezifiziertes Produkt oder Dienstleistung
(b) die angeforderte Menge
(c) Lieferadresse
(d) Rechnungsadresse
(e) Kommission / Projektname, falls vorhanden

2.2.    Auftragsbestätigungen
MYGRID wird innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestellung des PARTNERS schriftlich (inklusive elektronische Mitteilung) die Bestellung annehmen, ablehnen oder eine Änderung basierend auf der Verfügbarkeit der gewünschten Vertragsprodukte bzw. Dienstleistungen vorschlagen. Ein Vertrag zwischen den PARTEIEN über Vertragsprodukte oder Dienstleistungen kommt erst zustande, sofern der PARTNER von MYGRID eine entsprechende Auftragsbestätigung erhalten hat.
 

3.       Lieferung und Versand

3.1.   Lieferung
MYGRID liefert die Vertragsprodukte gemäss den Angaben in der Auftragsbestätigung sowie des Vertragsverhältnisses.

3.2.   Bearbeitungs- und Versandkosten
Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, trägt der PARTNER alle Bearbeitungs- und Versandkosten bei Lieferung der Vertragsprodukte. Bei Teillieferungen werden Bearbeitungs- und Versandkosten für jede Teillieferung erhoben, unabhängig vom Grund für die Teillieferung. Die Lieferkosten werden in der Auftragsbestätigung deklariert und anschliessend in Rechnung gestellt.
Entstehen bei der Direktlieferung an Kunden des PARTNERS zusätzliche Aufwände und Kosten, trägt der PARTNER diese.

3.3.   Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung ist die in der Bestellung genannte Lieferadresse. Nutzen und Gefahr geht mit der Ablieferung an dem vom PARTNER angegebenen Erfüllungsort über.
Baustellen werden nicht als Übergabeort akzeptiert. Wird eine hinterlegte Lieferadresse nicht als Baustellenadresse erkannt und dennoch an diesen Erfüllungsort geliefert, übernimmt MYGRID keinerlei Haftung im Falle von Verlust oder Nicht-Auffindbarkeit der Ladestationen. Dieser Haftungsausschluss gilt für direkt oder indirekt zusammenhängende Schäden, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden.

3.4.    Lieferzeit
Die von MYGIRD angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller.

3.5.    Lieferverzögerungen
Sollte sich eine Lieferung über einen von MYGRID ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der PARTNER nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen, MYGRID in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf von der betreffenden Bestellung zurücktreten. MYGRID haftet für diesen Fall nicht gegenüber dem Kunden, insbesondere nicht für Folgeschäden jeglicher Art. Ausser dies sei ausdrücklich schriftlich vereinbart.

4.       Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

4.1.   Preise
Die vom PARTNER für Vertragsprodukte oder Dienstleistungen zu bezahlenden Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

4.2.    Rechnungsstellung
Der PARTNER stimmt zu, dass er Rechnungen ausschliesslich elektronisch entgegennimmt.

4.3.   Zahlungsbedingungen
Haben die PARTEIEN keine besonderen Bedingungen schriftlich vereinbart, gelten die folgenden Bedingungen:
(a) Der Kaufpreis für Vertragsprodukte sowie Dienstleistungen ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung der Vertragsprodukte fällig und zahlbar.
(b) Bei Aufträgen, die ein Volumen von CHF 10'000 netto übersteigen, ist MYGRID berechtigt, 40% des Preises bei Vergabe des Auftrags und 60% bei Abschluss des Auftrags (Auslieferung der bestellten Vertragsprodukte) zu verrechnen.
(c) Verzögert sich das Projekt des PARTNERS, ist der PARTNER für die Lagerung der Vertragsprodukte des entsprechenden Auftrags zuständig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
(d) Hält der PARTNER die in der Rechnung vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. MYGRID kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.

(e) Bei Zahlungsverzug des PARTNERS ist MYGRID ohne Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen, inkl. Dienstleistungen aller Aufträge, an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis die Forderungen von MYGRID getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des PARTNERS.

4.4.    Zahlungsmethode
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das Konto von MYGRID bei einer von MYGRID benannten Bank.

4.5.   Eigentumsvorbehalt.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen von MYGRID aus dem Vertragsverhältnis behält sich MYGRID das volle Eigentum an den verkauften gelieferten Vertragsprodukten vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsprodukte dürfen vor vollständiger Bezahlung weder zur Verpfändung an Dritte verwendet noch zur Sicherung übereignet werden.

4.6.    Widerruf des Auftrags
Im Falle eines Verstosses gegen das Vertragsverhältnis durch den PARTNER, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist MYGRID berechtigt, die entsprechende Bestellung zu widerrufen und die gelieferten Vertragsprodukte zurückzufordern.

4.7.    Verrechnungsverbot
Das Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder der Verrechnung mit Gegenforderungen steht den PARTEIEN nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

5.       Retouren

5.1.   Rücksendegenehmigung
Möchte der PARTNER gekaufte Ware retournieren, bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung und Rücksendegenehmigung von MYGRID. Die Retournierung erfolgt auf Kosten und Risiko des PARTNERS.

5.2.    Frist
Retouren gegen Gutschrift müssen innert einer Frist von 14 Tagen ab Empfang (Zustell-/Übergabedatum) erfolgen – nach Ablauf dieser Frist werden keine Retouren mehr akzeptiert.

5.3.    Bearbeitungsgebühren
Retoure zur vollen Gutschrift
Retouren zur Gutschrift in Höhe des vollen gezahlten Kaufpreises sind nur möglich, wenn:
● die Originalverpackung ungeöffnet sowie unbeschädigt (nicht beschriftet/beklebt) ist.

Retoure mit mind. 25% Bearbeitungsgebühr
Retouren zur Gutschrift mit Abzug einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 25% (mindestens 25.00 CHF, höchstens aber der gezahlte Kaufpreis) vom gezahlten Kaufpreis ist möglich, wenn:
● die Originalverpackung geöffnet, aber gänzlich unbeschädigt (nicht beschriftet/beklebt) vorhanden ist;
● der Artikel ungebraucht ist und keine Gebrauchsspuren aufweist.

5.4.   Ausschluss
Retouren sind nicht möglich, wenn:
● die Originalverpackung beschädigt ist (beschriftet/beklebt) oder fehlt;
● oder der Artikel gebraucht ist und Gebrauchsspuren aufweist.

Unangemeldete Retouren, welche diese Mängel aufweisen, werden auf Kosten des PARTNERS zurückgesendet.

5.5.   Gutschrift
Nach Erhalt und Prüfung der zurückgegebenen Ware stellt MYGRID dem PARTNER eine Gutschrift auf dessen Kundenkonto bei MYGRID aus, sofern eine Gutschrift gewährt wird. Barauszahlungen und Rücküberweisungen sind ausgeschlossen.

Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Regelungen über Garantiefälle.

6.       Garantie

6.1.   Garantiedauer
Die Garantie für die Vertragsprodukte von MYGRID gegenüber dem PARTNER ergeben sich aus den Angaben auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Datenblättern der bestellten Produkte.

6.2.    Fehlerhafte Vertragsprodukte
Ein Vertragsprodukt ist fehlerhaft, wenn es die Spezifikationen gemäss zum Lieferzeitpunkt gültigen Datenblatt nicht erfüllt, obwohl Installation und Inbetriebnahme nach Massgabe der technischen Bauregeln und Dokumentation des Herstellers erfolgen.
Der PARTNER wird die Vertragsprodukte unverzüglich nach der Lieferung auf offensichtliche Mängel untersuchen. Allfällige offensichtliche Mängel bzw. Fehler werden MYGRID innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich gemeldet. Offensichtlich sind Mängel insbesondere dann, wenn die Verpackungen der Vertragsprodukte Mängel aufweisen.
Nicht offensichtliche Mängel hat der PARTNER unverzüglich nach Entdeckung desselben schriftlich bei MYGRID anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen. Sowohl der PARTNER als auch MYGRID werden nach besten Kräften daran arbeiten, das Problem zu identifizieren und zu lösen, ohne das defekte Vertragsprodukt an MYGRID zurückzusenden. Stellen die PARTEIEN fest, dass das fehlerhafte Produkt einen schwerwiegenden Mangel aufweist, der nicht behoben werden kann, ohne dass das fehlerhafte Produkt an MYGRID zurückgesandt wird, erteilt MYGRID eine Rücksendegenehmigung an den PARTNER.
Die über Garantieleistungen hinausgehenden Kosten wie Zeitaufwände und Versandkosten gehen zulasten des PARTNERS.

7.       Geistiges Eigentum

Der PARTNER erkennt an und stimmt zu, dass MYGRID, seine Lieferanten, Partner und Lizenzgeber (falls vorhanden) alle Rechte an allen geistigen Eigentumsrechten, die an den Vertragsprodukten und Software und Dienstleistungen verkörpert sind, zustehen und bei MYGRID, seinen Lieferanten, Partner und Lizenzgeber verbleiben, einschliesslich der Herstellung und/oder Produktion von Vertragsprodukten und Software (und allen Kopien und abgeleiteten Werken davon, von wem auch immer produziert) und der zugehörigen Produktdokumentation. Dasselbe gilt auch für alle Marken, Handelsnamen oder anderen Bezeichnungen und alle Urheberrechte, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisrechte und andere Eigentumsrechte am Vertragsprodukt und der Software.

8.        Haftung

MYGRID haftet dem PARTNER im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis lediglich für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Jegliche darüberhinausgehende Haftung für mit dem Vertragsverhältnis direkt oder indirekt zusammenhängende Schäden wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden.

9.       Vertrauliche Informationen

Der PARTNER verpflichtet sich, die MYGRID-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, etc., vertraulich zu behandeln, nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit MYGRID zu verwenden und unter dem Vorbehalt geltender gesetzlicher Vorschriften, nicht an Dritte weiterzugeben.

10.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1.   Anwendbares Recht

Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.

10.2.   Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hendschiken AG.

11.  Schlussbestimmungen

11.1.    Anpassungen der AGB’s

MYGRID behält sich das Recht vor, die AGB's jederzeit zu ändern.

11.2.   Wirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der AGB's insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.